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   BFH, 23.11.1994 - X R 159/93   

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https://dejure.org/1994,11028
BFH, 23.11.1994 - X R 159/93 (https://dejure.org/1994,11028)
BFH, Entscheidung vom 23.11.1994 - X R 159/93 (https://dejure.org/1994,11028)
BFH, Entscheidung vom 23. November 1994 - X R 159/93 (https://dejure.org/1994,11028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 794
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.08.1993 - X B 32/93

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf den Senatsbeschluß vom 25. August 1993 X B 32/93 (BFHE 171, 412, BStBl II 1993, 797) Bezug genommen.

    Dieses wird das Verfahren bis zur Entscheidung des BVerfG über die anhängigen Verfassungsbeschwerden (vgl. hierzu Senatsbeschluß in BFHE 171, 412, 415, BStBl II 1993, 797) aussetzen.

  • BFH, 09.08.1994 - X B 26/94

    Klageverfahren wegen Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenhöchstbetrags sind

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Dort ist auch ausgeführt, daß der BFH bei der Frage, ob § 74 FGO anzuwenden ist, sein eigenes Ermessen auszuüben hat und daß er in Fällen wie dem vorliegenden die Aussetzung des Verfahrens für geboten hält (vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 10. November 1993 X B 69/93, BFH/NV 1994, 630, betreffend den Sonderausgabenhöchstbetrag für 1984; vom 9. August 1994 X B 26/94, BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803, unter II. 1.).

    Ein Fall, daß die Einkommensteuer hinsichtlich der verfassungsrechtlich umstrittenen Besteuerungsgrundlagen vorläufig festgesetzt und die Klage deswegen grundsätzlich unzulässig ist, liegt hier nicht vor; in dieser Hinsicht hatte der Senat im Beschluß in BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803 eine andere verfahrensrechtliche Situation zu beurteilen.

  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Das FA habe sich gegen die Aussetzung des Verfahrens ausgesprochen und ausgeführt, die Rechtslage sei durch das BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 206/84 (BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747) und durch den Beschluß des BVerfG vom 28. Dezember 1984 1 BvR 1472/84, 1 BvR 1473/84 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1985, 337) geklärt.
  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Die Klägerin hat im Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) beantragt, das Klageverfahren bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1220/88 und 1 BvR 1300/89 ruhen zu lassen (§ 74 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).
  • BFH, 27.11.1992 - III B 133/91

    Grenze für Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen anhängiger

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das Klageverfahren nach § 74 FGO auszusetzen, wenn vor dem BVerfG ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den FG zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Beteiligten des Klageverfahrens ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des FG über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Regelung hat (BFH-Beschluß vom 27. November 1992 III B 133/91, BFHE 169, 498, BStBl II 1993, 240, m. w. N.).
  • BFH, 11.11.1983 - III R 25/77

    Bewertung von Musikverlagsrechten - Musikverlagsrecht - Einheitsbewertung -

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Auf einen förmlich gestellten Antrag kann verzichtet werden, wenn sich aus der Revisionsbegründung das Prozeßbegehren des Revisionsklägers unzweideutig ergibt (BFH-Urteil vom 11. November 1983 III R 25/77, BFHE 140, 289, 292, BStBl II 1984, 187).
  • BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1220/88

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Die Klägerin hat im Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) beantragt, das Klageverfahren bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1220/88 und 1 BvR 1300/89 ruhen zu lassen (§ 74 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).
  • BVerfG, 28.12.1984 - 1 BvR 1472/84
    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Das FA habe sich gegen die Aussetzung des Verfahrens ausgesprochen und ausgeführt, die Rechtslage sei durch das BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 206/84 (BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747) und durch den Beschluß des BVerfG vom 28. Dezember 1984 1 BvR 1472/84, 1 BvR 1473/84 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1985, 337) geklärt.
  • BFH, 07.12.1993 - VIII R 66/92

    Notwendige Beiladung in einem Rechtsstreit

    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Dort ist auch ausgeführt, daß der BFH bei der Frage, ob § 74 FGO anzuwenden ist, sein eigenes Ermessen auszuüben hat und daß er in Fällen wie dem vorliegenden die Aussetzung des Verfahrens für geboten hält (vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 10. November 1993 X B 69/93, BFH/NV 1994, 630, betreffend den Sonderausgabenhöchstbetrag für 1984; vom 9. August 1994 X B 26/94, BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803, unter II. 1.).
  • BFH, 10.11.1993 - X B 69/93
    Auszug aus BFH, 23.11.1994 - X R 159/93
    Dort ist auch ausgeführt, daß der BFH bei der Frage, ob § 74 FGO anzuwenden ist, sein eigenes Ermessen auszuüben hat und daß er in Fällen wie dem vorliegenden die Aussetzung des Verfahrens für geboten hält (vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 10. November 1993 X B 69/93, BFH/NV 1994, 630, betreffend den Sonderausgabenhöchstbetrag für 1984; vom 9. August 1994 X B 26/94, BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803, unter II. 1.).
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